Bundesgerichtsentscheid

Vorsätzliche Tötung; mehrfache versuchte schwere Körperverletzung usw.; willkürliche Beweiswürdigung

6B_752/2025Entscheid vom 06.05.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht Zürich unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung zum Nachteil des Kleinkinds D.________ schuldig gesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, das Kind im Mai und Anfang Juni 2021 mehrfach misshandelt und es am 3. Juni 2021 so heftig geschüttelt zu haben, dass es am 12. Juni 2021 an den Folgen starb. Vor Bundesgericht bestritt er ausschliesslich die Beweiswürdigung und rügte willkürliche Sachverhaltsfeststellung sowie eine Verletzung von «in dubio pro reo».

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass es in Sachverhaltsfragen nur bei Willkür eingreift und dass bei Indizienbeweisen die Gesamtwürdigung entscheidend ist; «in dubio pro reo» hat vor Bundesgericht keine über das Willkürverbot hinausgehende selbständige Tragweite. Es hielt fest, die Vorinstanz habe die einzelnen Vorfälle vom 1. Mai, 9. Mai, 28./29. Mai, 1. Juni und 3. Juni 2021 auf mehrere übereinstimmende Indizien, insbesondere Fotodokumentationen, WhatsApp- und Audionachrichten, Aussagen der Beteiligten sowie die rechtsmedizinischen Gutachten F.________ und G.________, abgestützt. Die Schlüsse, wonach die Verletzungen misshandlungsbedingt waren, eine Drittäterschaft und eine Täterschaft der Mutter ausschieden und der Beschwerdeführer in den massgeblichen Zeitfenstern mit dem Kind allein war, erschienen insgesamt nachvollziehbar und nicht schlechterdings unhaltbar. Auch hinsichtlich des tödlichen Schüttelereignisses vom 3. Juni 2021 durfte die Vorinstanz auf den durch Sprachnachrichten belegten Krampfanfall, das nachfolgende Symptombild und das auffällige Aussageverhalten des Beschwerdeführers abstellen; eine Verletzung des Anklageprinzips lag nicht vor.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Damit blieben die Schuldsprüche wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung und mehrfacher einfacher Körperverletzung sowie die vom Obergericht ausgesprochene Sanktion und Landesverweisung bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

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