Versuchte schwere Körperverletzung; Strafzumessung; Landesverweisung und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Dem Beschwerdefuehrer wurde vorgeworfen, zusammen mit einem Mittaeter einen Mann nach einem verabredeten Treffen angegriffen, aus einem Taxi gezerrt sowie mehrfach geschlagen und getreten zu haben. Das Obergericht Glarus verurteilte ihn unter anderem wegen versuchter schwerer Koerperverletzung, bestaetigte die Freiheitsstrafe und ordnete zudem eine fuenfjaehrige Landesverweisung mit Ausschreibung im SIS an. Vor Bundesgericht bestritt er namentlich die Sachverhaltsfeststellung, wonach er dem Opfer gegen den Kopf getreten habe.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass die nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten Unterlagen unzulaessig seien. In der Sache sei zwar vertretbar, anzunehmen, dass der Beschwerdefuehrer das am Boden liegende Opfer mehrfach getreten habe; willkuerlich sei jedoch die Feststellung, er habe es gegen den Kopf getreten. Weder die verwertbaren Aussagen des Opfers noch jene der weiteren anwesenden Personen oder das rechtsmedizinische Gutachten stuetzten diese konkrete Annahme. Die Vorinstanz muss daher den Sachverhalt insoweit neu und willkuerfrei feststellen und anschliessend die rechtliche Qualifikation neu pruefen.
Entscheid
Das Bundesgericht hob das Urteil auf, soweit es den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Koerperverletzung und die damit verbundenen Rechtsfolgen betrifft, und wies die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurueck. Im Uebrigen blieb die Beschwerde ohne Erfolg.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Straftaten ansehen