Bundesgerichtsentscheid

Kosten- und Entschädigungsfragen; Rechtsverweigerung (überspitzter Formalismus); rechtliches Gehör

6B_827/2025Entscheid vom 13.03.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ reichte eine Strafanzeige gegen B.________ wegen Sachentziehung ein, nachdem dieser als Verwaltungsratsmitglied der C.________ AG nach einer Vertragsauflösung Unterlagen nicht herausgab. Nach einem Freispruch von B.________ durch das Bezirksgericht Zürich entstand Streit um die Kosten- und Entschädigungsfolgen des Verfahrens, den das Obergericht und dann das Bundesgericht zu beurteilen hatten.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass das Obergericht die Berufung der Beschwerdeführerin unzureichend prüfte und fälschlicherweise die Berufung nur auf die Entschädigungsfrage beschränkte, obwohl auch die Kostenregelung des Erstgerichts angefochten war. Dies verletzte das Verbot des überspitzten Formalismus und das rechtliche Gehör. Das Bundesgericht hob den Entscheid auf, da die Vorinstanz ihre Entscheidungsbegründung nicht hinreichend darlegte und wesentliche Aspekte unberücksichtigt liess.

Entscheid

Die Beschwerde wird gutgeheissen, und die Sache wird zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Es werden keine Gerichtskosten erhoben, und die Beschwerdeführerin erhält eine Entschädigung von CHF 2'000.--.

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