Escroquerie, faux dans les titres, droit d'être entendu, présomption d'innocence, arbitraire, appréciation anticipée des preuves
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.A.________ als Verkäufer und B.________ als Immobilienmakler wurden kantonal wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt, weil sie beim Verkauf eines Renditeobjekts einen überhöhten Mieterspiegel und vier gefälschte Mietverträge verwendet haben sollen. Streitig war vor Bundesgericht insbesondere, was die Käufer vor dem Kauf tatsächlich wussten, ob und wann ihnen bzw. der finanzierenden Bank die falschen Mietverträge vorlagen und ob beide Beschwerdeführer bewusst und gemeinsam an der Fälschung beteiligt waren.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass ein Urteil nach Art. 112 BGG die massgeblichen Tatsachen klar, vollständig und widerspruchsfrei feststellen muss. Das kantonale Urteil sei insoweit mangelhaft, weil unklar bleibe, was die Käufer beim Erwerb über den tatsächlichen Mietertrag wussten, ob sie die gefälschten Mietverträge vor dem Kauf selbst kannten oder ob diese nur der Bank vorlagen, und auf welcher Beweisgrundlage A.A.________ eine bewusste Beteiligung an Herstellung und Gebrauch der Fälschungen zugerechnet werden könne; zudem habe die Vorinstanz die von A.A.________ erhobenen materiellrechtlichen Rügen zu den Tatbestandsmerkmalen nicht behandelt. Ferner verletzte sie das rechtliche Gehör und verfiel in willkürliche antizipierte Beweiswürdigung, indem sie die beantragte Einvernahme des Notars und die Edition der Unterlagen ablehnte; deshalb konnte auch die Anwendung von Art. 146 und 251 StGB, einschliesslich des Schadenselements beim Betrug, nicht überprüft werden.
Entscheid
Die Beschwerden wurden gutgeheissen, das Urteil der Waadtländer Berufungsinstanz aufgehoben und die Sache zur ergänzenden Beweisabnahme sowie zu neuer Entscheidung zurückgewiesen. Die Vorinstanz muss den Sachverhalt vollständig und widerspruchsfrei neu feststellen und anschliessend die Tatbestandsmerkmale von Betrug und Urkundenfälschung für beide Beschwerdeführer erneut prüfen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
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