Bundesgerichtsentscheid

Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern; Willkür

6B_858/2024Entscheid vom 10.07.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Privatklägerin focht den obergerichtlich bestätigten Freispruch des Beschuldigten vom Vorwurf mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern nach Art. 187 Ziff. 1 StGB an. Ihm wurde vorgeworfen, sie im Alter von etwa zehn bis zwölf Jahren als Betreuer in einem Wohnheim wiederholt sexuell berührt, geküsst und teilweise vaginal penetriert zu haben. Streitig war vor Bundesgericht, ob die Vorinstanz die Aussagen der Privatklägerin und weiterer Beteiligter willkürlich gewürdigt und den Freispruch zu Unrecht aufrechterhalten hatte.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass es die Sachverhaltsfeststellung nur unter dem Gesichtspunkt der Willkür überprüft und dass bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen eine Gesamtwürdigung aller Beweise massgebend ist. Die Vorinstanz hatte die Aussagen der Privatklägerin als insgesamt wenig glaubhaft eingestuft, weil sie zum Kerngeschehen und zu Randumständen zahlreiche Widersprüche, Inkonsistenzen, knappe und stark frageabhängige Schilderungen sowie kaum erkennbare Emotionalität aufwiesen. Die Einwände der Beschwerdeführerin zu Stress, Scham, Loyalitätskonflikt, möglicher Traumafolgen oder Grooming erschöpften sich weitgehend in einer eigenen Deutung des Aussageverhaltens und zeigten keine schlechterdings unhaltbare Beweiswürdigung auf. Auch die Aussagen von Freundinnen, Zeuginnen und des Beschuldigten vermochten nach Auffassung des Bundesgerichts die verbleibenden erheblichen Zweifel nicht zu beseitigen. Der Grundsatz in dubio pro reo durfte deshalb angewendet werden.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Der Freispruch des Beschuldigten vom Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern blieb bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide