Landesverweisung (qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________, portugiesischer Staatsangehöriger, wurde unter anderem wegen qualifizierter Widerhandlung gegen Art. 19 Abs. 2 BetmG zu 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt; die erste Instanz ordnete zusätzlich eine fünfjährige Landesverweisung an. Das Obergericht des Kantons Zürich sah in der Berufung von einer Landesverweisung ab, weil es einen schweren persönlichen Härtefall annahm und die privaten Interessen des Betroffenen am Verbleib in der Schweiz höher gewichtete. Die Oberstaatsanwaltschaft gelangte dagegen ans Bundesgericht und verlangte die Anordnung der Landesverweisung.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass bei einer Verurteilung wegen Art. 19 Abs. 2 BetmG die obligatorische Landesverweisung nach Art. 66a Abs. 1 lit. o StGB grundsätzlich greift und die Härtefallklausel von Art. 66a Abs. 2 StGB restriktiv anzuwenden ist. Es liess offen, ob ein schwerer persönlicher Härtefall vorliegt, weil jedenfalls die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen: Der Beschwerdegegner delinquierte aus pekuniären Motiven im Bereich harter Drogen, weist zahlreiche Vorstrafen und wiederholte Delinquenz auch nach früheren Verurteilungen und migrationsrechtlicher Ermahnung auf, sodass ein relevantes Rückfallrisiko besteht. Zwar berücksichtigte das Gericht den seit dem 11. Lebensjahr dauernden Aufenthalt in der Schweiz und das intakte Familienleben mit Ehefrau und Tochter, erachtete aber die Wiedereingliederung in Portugal als zumutbar. Auch der Ehefrau und der fünfjährigen Tochter sei ein Umzug nach Portugal grundsätzlich zumutbar; andernfalls könne der Kontakt vorübergehend über Besuche und moderne Kommunikationsmittel aufrechterhalten werden.
Entscheid
Die Beschwerde wurde gutgeheissen, das Urteil des Obergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung zurückgewiesen. Das Obergericht muss nun prüfen, ob das Freizügigkeitsabkommen einer Landesverweisung entgegensteht; falls nicht, hat es eine Landesverweisung anzuordnen und deren Dauer festzulegen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Bürgerrecht und Ausländerrecht ansehen