Bundesgerichtsentscheid

Gefährdung des Lebens, versuchte einfache Körperverletzung, Drohung; Willkür, unrichtige Sachverhaltsfeststellung

6B_87/2026Entscheid vom 24.06.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilte den Beschwerdeführer wegen Gefährdung des Lebens, versuchter einfacher Körperverletzung und Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten und ordnete eine Landesverweisung von fünf Jahren mit SIS-Ausschreibung an. Vor Bundesgericht beantragte er einzig den Freispruch vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens und daraus folgend die Aufhebung der Landesverweisung. Er machte geltend, die Aussagen des Privatklägers seien wegen Alkoholisierung und psychischer Probleme nicht zuverlässig und hätten durch ein aussagepsychologisches Gutachten überprüft werden müssen.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnert daran, dass es in die Sachverhaltsfeststellung nur bei Willkür oder anderer Rechtsverletzung im Sinne von Art. 95 BGG eingreift und appellatorische Kritik unzulässig ist. Ein Glaubhaftigkeitsgutachten nach Art. 182 StPO ist nur bei besonderen Umständen geboten; die Vorinstanz durfte hier mangels konkreter Hinweise auf relevante Wahrnehmungs-, Erinnerungs- oder Wiedergabestörungen von einer intakten Aussagetüchtigkeit des Privatklägers ausgehen. Dessen beiläufig erwähnte Depression und seine Alkoholisierung genügten nicht, zumal er schon vor Ort und bei späteren Einvernahmen nachvollziehbare und konstante Angaben machte. Auch die Kritik an der Würdigung der Aussagen blieb unsubstanziiert, weshalb keine willkürliche Beweiswürdigung dargetan war.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Der Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens und damit auch die angeordnete Landesverweisung blieben bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide