Actes d'ordre sexuel avec des enfants; viols; arbitraire; présomption d'innocence; droit d'être entendu
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wurde wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Vergewaltigung zulasten seiner Stieftochter verurteilt, begangen zwischen 2020 und 2022, als diese 14 bis 16 Jahre alt war. Er bestritt die Taten und rügte vor Bundesgericht insbesondere willkürliche Beweiswürdigung, Verletzung der Unschuldsvermutung, des rechtlichen Gehörs, des Anklagegrundsatzes sowie des Beschleunigungsgebots.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, die Vorinstanz habe die Aussagen der Geschädigten willkürfrei anhand eines Indizienbündels als glaubhaft würdigen dürfen, namentlich gestützt auf Nachrichten des Beschwerdeführers, familiäre Beobachtungen, das Aussageverhalten der Geschädigten und das besondere Abhängigkeitsverhältnis im Familienkontext. Auch die Annahme von insgesamt fünf sexuellen Übergriffen, davon vier vor dem 16. Geburtstag des Opfers, sei ausreichend begründet und nicht willkürlich. Der Anklagegrundsatz sei nicht verletzt, weil die Anklage die Ausnützung des Vertrauensverhältnisses bereits umschrieben habe und damit auch die Annahme psychischer beziehungsweise struktureller Gewalt trage. Materiell bestätigte das Bundesgericht den Schuldspruch wegen Vergewaltigung nach altem Art. 190 StGB, da sowohl physische Gewalt durch Festhalten als auch psychische Zwangselemente infolge familiärer Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnisse vorlagen. Hingegen erachtete es die Dauer des Berufungsverfahrens als leicht übermässig und stellte insoweit eine Verletzung des Beschleunigungsgebots fest, ohne dass dies eine Strafreduktion rechtfertige.
Entscheid
Die Beschwerde wurde materiell weitgehend abgewiesen und die Schuldsprüche wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und Vergewaltigung blieben bestehen. Das Bundesgericht stellte einzig eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Berufungsverfahren fest, ohne die Strafe zu ändern.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Straftaten ansehen