Bundesgerichtsentscheid

Lésions corporelles graves par négligence; violation des règles de l'art de construire par négligence; arbitraire

6B_940/2024Entscheid vom 22.05.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Auf einer Baustelle in U.________ stürzte E.________ am 10. Oktober 2014 rund 4,25 Meter in die Tiefe, nachdem er beim Montieren eines Schutzgeländers auf ein nicht mehr abgestütztes Schalungselement getreten war. Die Vorinstanz verurteilte den Polier B.________, den Teamchef D.________ sowie die beiden Schalungsarbeiter A.________ und C.________ wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Verletzung der Regeln der Baukunde. Vor Bundesgericht bestritten die vier Beschwerdeführer namentlich die Sachverhaltsfeststellung, die Koordinationsmängel und ihre strafrechtliche Verantwortung.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei laufendem Ausschalen am Deckenrand die Schutzmassnahmen vor Beginn dieser Arbeiten vollständig hätten erstellt sein müssen; insbesondere hätte das Geländer auf der Betonplatte vor dem Ausschalen des Randbereichs angebracht werden müssen. Für B.________ als Baustellenchef und Polier bestand aufgrund seiner Funktion und der einschlägigen Sicherheitsnormen eine eigene Pflicht, die Arbeiten mit dem Subunternehmer zu koordinieren, klare Anweisungen zu geben und sicherzustellen, dass niemand im gefährlichen Bereich arbeitete; seine Einwände gegen den Sachverhalt und gegen eine Pflichtverletzung verwarf das Bundesgericht. Die Beschwerde von D.________ war mangels hinreichender Begründung unzulässig. Hingegen korrigierte das Bundesgericht den Sachverhalt zugunsten von A.________ und C.________: Es sei willkürlich anzunehmen, sie hätten zu früh mit dem Ausschalen begonnen oder die Warnung an die auf der Decke arbeitenden Personen sei nicht verstanden worden; zudem könne ihnen weder die unterlassene Montage der Geländer noch eine konkrete Gefährdung im Sinne von Art. 229 aStGB zugerechnet werden.

Entscheid

Die Beschwerde von B.________ wurde abgewiesen, jene von D.________ wurde als unzulässig erklärt. Die Beschwerden von A.________ und C.________ wurden gutgeheissen; sie wurden von den Vorwürfen der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen Verletzung der Regeln der Baukunde freigesprochen, und die Sache wurde für die zivilrechtlichen Folgen an die Vorinstanz zurückgewiesen.

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