Bundesgerichtsentscheid

Mengenmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz

6B_942/2025Entscheid vom 25.03.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A wurde in den Jahren 2021/22 bei mehreren Polizeikontrollen mit insgesamt 65,94g reinem Kokain und weiteren Betäubungsmitteln angetroffen. Das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilte sie wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gemäss Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG sowie diverser Verkehrsübertretungen zu 12 Monaten bedingter Freiheitsstrafe, Probezeit 4 Jahre, und einer Busse von Fr. 400. Mit Beschwerde focht sie insbesondere den bundesgerichtlichen Grenzwert von 18 g Kokain an und beantragte die Umqualifikation in eine einfache Widerhandlung mit bedingter Geldstrafe und zusätzlichem suchtmedizinischem Gutachten.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte die Rügen nach strengen Anforderungen an Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung und bestätigte die seit 1983 etablierte Rechtsprechung zum Grenzwert von 18 g Kokain zur Annahme einer Gesundheitsgefährdung vieler Menschen. Es wies die Beweisanträge auf neue Gutachten ab, da eine Änderung der Praxis allein in der Kompetenz des Bundesgerichts liege. Zudem stellte es fest, dass die Beschwerdeführerin den Schwellenwert selbst bei allfälliger Erhöhung klar überschreitet.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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