Bundesgerichtsentscheid

Mord, willkürliche Sachverhaltsfeststellung

6B_988/2025Entscheid vom 26.05.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführerin wurde vorgeworfen, ihre achtjährige Tochter am 1. Februar 2022 im gemeinsamen Waldversteck in U.________ mit einem Stein getötet zu haben. Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte den Schuldspruch wegen Mordes und verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren; vor Bundesgericht bestritt die Beschwerdeführerin namentlich die Beweiswürdigung und eventualiter die Qualifikation als Mord.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass es die Sachverhaltsfeststellung nur auf Willkür hin prüft und dass bei Indizienprozessen die Gesamtwürdigung entscheidend ist. Es erachtete die vorinstanzliche Würdigung der Zeugenaussagen, der Mobiltelefondaten, des fehlenden Alibis, der Kenntnis des Waldverstecks, der DNA-Spuren am als Tatwaffe verwendeten Stein sowie der Blutanhaftung am Finger als schlüssig und nicht willkürlich; konkrete Hinweise auf eine Dritttäterschaft fehlten. Rechtlich bestätigte es die Qualifikation als Mord nach Art. 112 StGB, weil die Tötung der wehrlosen Tochter unter Ausnutzung ihres Vertrauens, mit aussergewöhnlicher Brutalität und anschliessend kaltblütigem Nachtatverhalten als besonders skrupellos zu werten sei. Auch die Strafzumessung auf 18 Jahre verletze weder das Doppelverwertungsverbot noch Bundesrecht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Der Schuldspruch wegen Mordes und die Freiheitsstrafe von 18 Jahren blieben bestehen.

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