Faux dans les titres; présomption d'innocence; droit d'être entendu; arbitraire; déni de justice
Zusammenfassung
Sachverhalt
A. unterzeichnete am 15. März 2023 ein Formular K, in dem er fälschlicherweise angab, wirtschaftlicher Berechtigter einer Sàrl zu sein, deren tatsächlicher Berechtigter auf einer OFAC-Sanktionsliste stand. Das Polizeigericht verurteilte ihn wegen falscher Angaben (Anklageziffer 7) zu einer bedingten Geldstrafe, und die kantonale Berufungsinstanz bestätigte diese Verurteilung. A. rekurrierte beim Bundesgericht und beanstandete unter anderem eine Verletzung des rechtlichen Gehörs sowie eine ungenügende Begründung des kantonalen Urteils.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Kantonsinstanz die Rügen des Beschwerdeführers zur Verletzung der Maxime der Anklage und zum Fehlen einer ausreichenden Motivierung nicht behandelt hat, was einen formellen Justizverzicht und eine Gehörsverletzung darstellt. Mangels eigener Auseinandersetzung mit diesen Vorbringen kann das Bundesgericht die Sachverhaltsfeststellung und Rechtsanwendung nicht prüfen. Es hebt den angefochtenen Entscheid auf und verweist die Sache an die kantonale Behörde zur erneuten Entscheidung.
Entscheid
Der Rekurs wird gutgeheissen, das Urteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zur neuen Entscheidung zurückgewiesen.
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