Bundesgerichtsentscheid

Teilaufhebung Ersatzforderung

7B_1019/2025Entscheid vom 13.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde 2022 zur Zahlung einer staatlichen Ersatzforderung von Fr. 70'794.70 verurteilt, wobei diese unter der auflösenden Bedingung stand, dass sie im Umfang nachgewiesener Zahlungen an geschädigte Krankenversicherer aufgehoben werde. Nach einem Vergleich mit der C.________ zahlte sie Fr. 11'000.-- und verlangte dennoch eine Reduktion der Ersatzforderung um Fr. 19'139.70. Das Obergericht reduzierte die Ersatzforderung nur um den effektiv bezahlten Betrag auf Fr. 59'794.70, wogegen A.________ Beschwerde erhob.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass bei Einziehung und staatlicher Ersatzforderung nach Art. 70 f. StGB zur Vermeidung einer Doppelbelastung nur jene Summe anzurechnen ist, die an die geschädigte Person tatsächlich bezahlt wurde. Massgeblich ist daher nicht der durch Vergleich zivilrechtlich erlassene Forderungsrest, sondern allein die effektive Zahlung von Fr. 11'000.--. Der Verzicht der Geschädigten auf weitere Ansprüche bindet den Staat hinsichtlich der strafrechtlichen Ersatzforderung nicht, weil sonst ein deliktisch erlangter Vermögensvorteil teilweise bestehen bliebe.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Die Ersatzforderung bleibt lediglich im Umfang von Fr. 11'000.-- aufgehoben und beträgt weiterhin Fr. 59'794.70.

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