Ordonnance de non-entrée en matière
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ legte Beschwerde gegen die Entscheidung der kantonalen Strafkammer von Genf ein, die seine Strafanzeige gegen B.________ wegen eines angeblich nicht einvernehmlichen sexuellen Aktes abgelehnt hatte. Das Bundesgericht musste klären, ob die Vorwürfe von A.________ ausreichende Verdachtsmomente für eine Strafuntersuchung begründeten.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass der Grundsatz in dubio pro duriore verlangt, bei Zweifeln zugunsten einer Weiterführung der Strafuntersuchung zu entscheiden. Es stellte jedoch fest, dass die kantonale Instanz die Glaubwürdigkeit der Aussagen von A.________ und seiner Unterstützerin C.________ sowie die Beweise im Kontext der Anschuldigungen nicht willkürlich als unzureichend betrachtet hatte, um einen hinreichenden Verdacht gegen B.________ zu begründen.
Entscheid
Der Beschwerde wurde keine Folge gegeben, und das Bundesgericht wies den Antrag von A.________ auf Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen B.________ ab. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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