Bundesgerichtsentscheid

Decreto di abbandono

7B_1207/2024Entscheid vom 23.04.2026StrafprozessOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ hat die Anwältin B.________ wegen angeblicher Geldwäscherei, Urkundenfälschung und Verletzung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit einer Überweisung von EUR 4,5 Mio auf ihr Anwalts-Kundenkonto angezeigt. Das MPP des Kantons Ticino stellte das Verfahren ein und wies die Sicherstellungsanträge ab, was die kantonale Rekursinstanz am 7. Oktober 2024 bestätigte. A.________ reichte dagegen eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft die Zulässigkeit und stellt fest, dass der Beschwerdeführer seine zivilrechtlichen Ansprüche nicht hinreichend substanziert hat, sodass die Beschwerde nur hinsichtlich der Rüge einer Verletzung des Begründungsgebots zulässig ist. Es hält fest, dass die kantonale Behörde in hinreichendem Maße dargelegt hat, weshalb das Einrichten des Kundenkontos im Rahmen des Anwaltsgeheimnisses zulässig war und keine Anhaltspunkte einer qualifizierten Geldwäscherei vorliegen. Die angefochtene Entscheidung genügt damit den Anforderungen an die Begründung und ist nicht zu beanstanden.

Entscheid

Der Beschwerde wird in zulässiger Hinsicht nicht stattgegeben und sie wird abgewiesen.

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