Nichtanhandnahme; Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege; Nichteintreten
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, vertreten durch seine Mutter, focht eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern an, welche sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einer Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau abgelehnt hatte. Die Beschwerde wurde fristgerecht beim Bundesgericht eingereicht.
Erwägungen
Die Beschwerde genügt den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Begründung nicht und beschränkt sich auf appellatorische Kritik, welche nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist. Da keine inhaltliche Auseinandersetzung mit der angefochtenen Verfügung erfolgt, wird die Beschwerde aufgrund ungenügender Begründung im vereinfachten Verfahren nicht angenommen.
Entscheid
Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein und weist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen