Bundesgerichtsentscheid

Nichtanhandnahme; Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege; Nichteintreten

7B_1272/2025Entscheid vom 17.03.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer, vertreten durch seine Mutter, focht eine Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern an, welche sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Zusammenhang mit einer Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau abgelehnt hatte. Die Beschwerde wurde fristgerecht beim Bundesgericht eingereicht.

Erwägungen

Die Beschwerde genügt den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Begründung nicht und beschränkt sich auf appellatorische Kritik, welche nach ständiger Rechtsprechung unzulässig ist. Da keine inhaltliche Auseinandersetzung mit der angefochtenen Verfügung erfolgt, wird die Beschwerde aufgrund ungenügender Begründung im vereinfachten Verfahren nicht angenommen.

Entscheid

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein und weist das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab.

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