Bundesgerichtsentscheid

Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, Vergewaltigung; Willkür

7B_1335/2024Entscheid vom 24.06.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, im Zeitraum von Oktober 2018 bis März 2019 an der damals 15-jährigen Geschädigten zweimal sexuelle Handlungen vorgenommen und sie später zusammen mit einer weiteren Person vergewaltigt zu haben. Das Strafgericht Zug verurteilte ihn, und das Obergericht bestätigte die Schuldsprüche wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und Vergewaltigung bei reduzierter Freiheitsstrafe. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer einen vollständigen Freispruch und rügte insbesondere eine willkürliche Sachverhaltsfeststellung und Beweiswürdigung.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass es die vorinstanzliche Beweiswürdigung nur unter dem engen Gesichtspunkt der Willkür prüft und appellatorische Kritik unzulässig ist. Es hielt fest, die Vorinstanz habe die Aussagen der Geschädigten und des Beschwerdeführers eingehend, kritisch und unter Berücksichtigung von Widersprüchen, Persönlichkeitsmerkmalen und Realkennzeichen gewürdigt. Die Einwände des Beschwerdeführers zur Glaubwürdigkeit der Geschädigten, zur Täterschaft, zu möglichen Verwechslungen sowie zu Tatort und Tatzeit erschöpften sich weitgehend in Spekulationen und vermochten die vorinstanzlichen Schlussfolgerungen nicht als unhaltbar erscheinen zu lassen. Auch eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes oder des Grundsatzes freier richterlicher Beweiswürdigung verneinte das Bundesgericht, da nach der schlüssigen Identifizierung des Täters keine weiteren Abklärungen geboten waren.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Damit blieben die Schuldsprüche wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und Vergewaltigung sowie die vom Obergericht bestätigten strafrechtlichen Folgen bestehen.

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