Bundesgerichtsentscheid

Entsiegelung

7B_1346/2025Entscheid vom 30.04.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen A.________ wegen Delikten zum Nachteil von B.________ stellte die Polizei drei Mobiltelefone sicher, deren Siegelung verlangt wurde. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Entsiegelung, worauf das Zwangsmassnahmengericht nur eine beschraenkte Triage anordnete: Fotos und Videos vom 24. August 2025 sowie WhatsApp-Nachrichten zwischen A.________ und B.________ vom 24. August bis 9. September 2025 sollten ausgesondert werden. Die Oberstaatsanwaltschaft verlangte vor Bundesgericht eine uneingeschraenkte Entsiegelung aller drei Geraete.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass der angefochtene Entscheid das Strafverfahren nicht abschliesst und deshalb nur unter den Voraussetzungen von Art. 93 BGG anfechtbar ist. Die vorinstanzliche Verfuegung regelt lediglich die Triage und deren Modalitaeten, ohne bereits ueber eine Rueckgabe, Loeschung oder endgueltige Entsiegelung der restlichen Daten zu entscheiden. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil fuer die Staatsanwaltschaft wurde daher nicht hinreichend dargetan, zumal allfaellige Rechtsverletzungen spaeter im Beschwerdeverfahren gegen den eigentlichen Entsiegelungsentscheid geltend gemacht werden koennen. Das Bundesgericht wies zudem darauf hin, dass bei neuer Entwicklung der Strafuntersuchung, namentlich angesichts zusaetzlicher schwerer Vorwuerfe, gegebenenfalls Kopien der gesamten Daten aufzubewahren und ein ergaenzendes Entsiegelungsgesuch zuzulassen sein koennte.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb die vorinstanzliche Anordnung einer beschraenkten Triage bestehen, ohne dass das Bundesgericht materiell ueber eine weitergehende Entsiegelung entschied.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen

Verwandte Entscheide