Bundesgerichtsentscheid

Sexuelle Handlungen mit Kindern ; Pornografie

7B_1373/2024Entscheid vom 26.05.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer chattete 2017 im Internet mit der angeblich 13-jährigen «Sara», hinter deren Profil in Wirklichkeit Angehörige der Kantonspolizei Bern standen. Er forderte sie wiederholt zu sexuellen Handlungen an sich selbst auf und schilderte detailliert sexuelle Handlungen, die er mit ihr vornehmen wolle; deswegen wurde er wegen mehrfach untauglich versuchter sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Pornografie verurteilt. Vor Bundesgericht verlangte er Freispruch mit der Begründung, die Chatprotokolle seien unverwertbar, er habe nicht geglaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, und die Polizei habe ihn unzulässig provoziert.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Rüge der Unverwertbarkeit der Chatprotokolle ungenügend begründet sei, weil sich der Beschwerdeführer nicht rechtsgenüglich mit der vorinstanzlichen Stützung der Ermittlung auf Art. 285a ff. StPO auseinandergesetzt und keine zulässige Bundesrechts- oder Grundrechtsrüge erhoben habe. Die vorinstanzliche Feststellung, wonach er nicht erkannt habe, dass «Sara» keine reale 13-Jährige war, sei nicht willkürlich; seine Einwände erschöpften sich weitgehend in appellatorischer Kritik. Auch eine unzulässige Tatprovokation nach Art. 293 StPO verneinte das Bundesgericht, weil der Ermittler überwiegend defensiv und passiv agierte und es der Beschwerdeführer selbst war, der den sexualisierten Gesprächsinhalt beharrlich vorgab. Die beanstandeten Antworten und vereinzelten Kontaktaufnahmen dienten im Kontext lediglich der Gesprächserhaltung und überschritten das zulässige Mass polizeilicher Einwirkung nicht.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Schuldsprüche wegen mehrfach untauglich versuchter sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Pornografie blieben bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide