Bundesgerichtsentscheid

Violation des règles de la circulation routière (perte de maîtrise) etc.

7B_1393/2024Entscheid vom 01.06.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens unter Alkoholeinfluss, versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie Verletzung der Pflichten bei Unfall verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, am 23. Juli 2022 in Freiburg mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,52 Promille die Herrschaft über sein Fahrzeug verloren, einen Strasseninselrand beschädigt und die Fahrt fortgesetzt zu haben. Vor Bundesgericht verlangte er einen vollständigen Freispruch und bestritt insbesondere, das Fahrzeug gelenkt zu haben.

Erwägungen

Das Bundesgericht trat auf die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht ein, weil der Beschwerdeführer die angeblich unvollständigen Telekommunikationsdaten und den fehlenden Zugang zu Originaldaten vor den kantonalen Instanzen nicht beanstandet hatte. Die Berufung auf die Anklagemaxime war unbegründet, da diese den im Anklagesachverhalt umschriebenen Lebenssachverhalt betrifft und nicht die Beweiswürdigung. Die Vorinstanz durfte ohne Willkür aus den Mobiltelefondaten, der zeitlichen und örtlichen Lokalisierung sowie den wechselnden und wenig glaubhaften Aussagen des Beschwerdeführers schliessen, dass er selbst gefahren war. Auch der Verzicht auf zusätzliche Beweiserhebungen wie eine Fingerabdruckabnahme im Fahrzeug verletzte kein Bundesrecht, weil diese den Lenker zum Unfallzeitpunkt nicht zuverlässig hätte identifizieren können.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Der Schuldspruch und das kantonale Urteil blieben vollumfänglich bestehen.

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