Séquestre; droit d'être entendu
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Genfer Staatsanwaltschaft eröffnete gegen die faktischen bzw. formellen Verantwortlichen der inzwischen liquidierten G.________ SA ein Strafverfahren wegen Vermögens- und Konkursdelikten. In diesem Zusammenhang beschlagnahmte sie gestützt auf Art. 263 StPO und Art. 71 Abs. 3 StGB sämtliche im Wallis gelegenen Immobilien bzw. Baurechte von A.________ SA und deren Tochtergesellschaften B.________ Sàrl, C.________ AG und D.________ AG. Die betroffenen Gesellschaften fochten die Beschlagnahme erfolglos kantonal an und gelangten an das Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht bejahte die Zulässigkeit der Beschwerde und prüfte vorab die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bzw. der ungenügenden Begründung nach Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 112 BGG. Zwar genüge der angefochtene Entscheid, um die gegen die Beschuldigten gerichteten Straftatvorwürfe zu erkennen; er lege aber nicht hinreichend dar, weshalb die Vermögenswerte der beschlagnahmten Drittgesellschaften zur Sicherung einer Ersatzforderung beschlagnahmt werden dürften. Die bloss festgestellten wirtschaftlichen Verbindungen zwischen G.________ SA, E.________ und A.________ SA bzw. deren Tochtergesellschaften reichten nicht aus, um aufzuzeigen, dass diese Gesellschaften durch die Delikte begünstigt worden seien oder deliktische Vermögenswerte wissentlich innehatten. Damit fehlten ausreichende tatsächliche Feststellungen, um die Anwendung von Art. 197 und Art. 263 StPO bundesrechtlich zu überprüfen.
Entscheid
Die Beschwerde wurde gutgeheissen. Der kantonale Entscheid wurde aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung mit ergänzender Sachverhaltsfeststellung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen