Bundesgerichtsentscheid

Refus de nomination d'avocat d'office; irrecevabilité du recours en matière pénale (défaut de paiement de l'avance de frais)

7B_177/2026Entscheid vom 28.04.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A. beantragte bei der Genfer Staatsanwaltschaft die unentgeltliche Verteidigung; die Verfügung vom 13. Oktober 2025 und deren Bestätigung durch die Berufungskammer der Genfer Justiz vom 7. Januar 2026 lehnte dies ab. Am 12. Februar 2026 erhob sie beim Bundesgericht Rekurs gegen den kantonalen Entscheid. Das Bundesgericht forderte sie anschliessend auf, eine Kostenvorschuss von 3 000 Franken zu leisten, die fristgerecht nicht erfolgte.

Erwägungen

Gemäss Art. 62 LTF ist die Vorausleistung der Verfahrenskosten obligatorisch; wird sie trotz Mahnung nicht erbracht, ist der Rekurs unzulässig. Die Beschwerdeführerin zahlte die ordnungsgemäss mit Verfügung vom 5. und 25. März 2026 angeordnete Kostenvorschussfrist bis zum 16. April 2026 nicht ein. Mangels fristgerechter Vorauszahlung ist der Rekurs daher abzuweisen.

Entscheid

Der Rekurs ist unzulässig.

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