Bundesgerichtsentscheid

Ordonnance de non-entrée en matière; irrecevabilité du recours en matière pénale (défaut de paiement de l'avance de frais)

7B_199/2026Entscheid vom 01.04.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdefuehrer legte gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours des Kantons Genf Beschwerde beim Bundesgericht ein. Der Beschwerde lag eine Nichteroeffnungsverfuegung des Genfer Staatsanwalts zugrunde.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde unzulaessig ist, da der Beschwerdefuehrer die geforderte Verfahrenskostenvorschussfrist weder fristgerecht bezahlt noch auf eine Nachfrist reagiert hat. Nach Art. 62 Abs. 3 BGG fuehrt dies zwingend zur Unzulaessigkeit.

Entscheid

Das Bundesgericht erklaerte die Beschwerde wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses fuer unzulaessig.

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