Rejet d'une demande de restitution de délai; non-entrée en matière sur une demande de révision; irrecevabilité du recours en matière pénale (tardiveté)
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.________ stellte am 30. Juni 2025 ein Revisionsgesuch bei der Kantonsjustizbehörde Neuenburg. Mit Entscheid vom 11. August 2025 wurde nicht auf das Gesuch eingetreten. Am 16. Februar 2026 erhob er beim Bundesgericht einen Strafrekurs mit Gesuch um Restitution des Fristversäumnisses, aufschiebende Wirkung und unentgeltliche Rechtspflege.
Erwägungen
Die 30-Tage-Frist gemäss Art. 100 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 44 Abs. 1 LTF begann mit Zustellung am 15. August 2025 und endete nach Fristverlängerung am 15. September 2025. Das Poststempeldatum vom 16. Februar 2026 zeigt eine klare Verspätung. Mangels Aussicht auf Erfolg ist der Rekurs nach Art. 108 Abs. 1 lit. a LTF offensichtlich unzulässig.
Entscheid
Der Rekurs wird als unzulässig abgewiesen.
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