Bundesgerichtsentscheid

Einstellung (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen); Nichteintreten

7B_230/2024Entscheid vom 30.04.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Ein Regionalgericht hatte B.B.________ zivilrechtlich verpflichtet, A.B.________ Auskunft ueber lebzeitige Zuwendungen des Erblassers zu erteilen und entsprechende Unterlagen offenzulegen; fuer den Widerhandlungsfall wurde unter Hinweis auf Art. 292 StGB eine Busse angedroht. Nachdem A.B.________ Strafanzeige wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfuegungen erhoben hatte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, und das Obergericht bestaetigte dies. Vor Bundesgericht verlangte A.B.________ die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids beziehungsweise der Einstellungsverfuegung und weitere Untersuchungshandlungen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Privatklaegerschaft nach Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG nur beschwerdeberechtigt ist, wenn sich der angefochtene Entscheid auf konkrete Zivilansprueche auswirken kann, was substantiiert darzulegen ist. Der Beschwerdefuehrer zeigte jedoch nicht hinreichend auf, welche neue Zivilforderung im Sinne von Art. 41 ff. OR ihm aus der verweigerten Auskunft entstanden sein soll; damit fehlte es an der erforderlichen Legitimation in der Sache. Soweit er sich auf formelle Rechtsverweigerung berief, zielten seine Ruegen nach Auffassung des Bundesgerichts in Wahrheit auf eine materielle Ueberpruefung des Entscheids ab und waren deshalb auch unter der Star-Praxis unzulaessig.

Entscheid

Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Damit blieb die Einstellung des Strafverfahrens wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfuegungen bestehen.

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