Ordonnance de non-entrée en matière; irrecevabilité du recours en matière pénale (tardiveté)
Zusammenfassung
Sachverhalt
Die Chambre des recours pénale des Tribunal cantonal von Waadt wies am 12. November 2025 den Rekurs von A.________ gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung des Staatsanwalts des Bezirks Est vaudois endgültig ab. A.________ reicht am 19. Februar 2026 eine Beschwerde beim Bundesgericht ein, nachdem ihm die angefochtene Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt als 'nicht abgeholt' retourniert wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer die gesetzliche Frist von 30 Tagen ab Empfang der angefochtenen Entscheidung über einen eingeschriebenen Postzustellungsversuch nicht eingehalten hat. Gemäss ständiger Rechtsprechung liegt es in der Verantwortung einer Partei, erwartete Gerichtsakten rechtzeitig zu empfangen oder Vorkehrungen zu treffen.
Entscheid
Das Bundesgericht erklärt die Beschwerde infolge Verspätung als unzulässig.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen