Bundesgerichtsentscheid

amtliche Verteidigung

7B_274/2025Entscheid vom 18.03.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde vom Bezirksgericht Lenzburg wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Busse verurteilt. Er beantragte im Berufungsverfahren die Bestellung eines amtlichen Verteidigers, was vom Obergericht des Kantons Aargau abgelehnt wurde. Er legte daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Beschwerde zulässig ist, da es sich um einen letztinstanzlichen kantonalen Entscheid handelt. Es führte aus, dass der Beschwerdeführer keine ausreichenden Belege für die Voraussetzungen der notwendigen oder der amtlichen Verteidigung vorlegte und weder gesundheitliche noch wirtschaftliche Gründe ausreichend substanziiert waren. Zudem wies der Fall keine rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten auf, die eine anwaltliche Unterstützung erforderlich gemacht hätten.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. Die Gerichtskosten von CHF 1'200 werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

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