Bundesgerichtsentscheid

Opposition à une ordonnance pénale; irrecevabilité du recours en matière pénale (défaut de paiement de l'avance de frais)

7B_282/2026Entscheid vom 29.04.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer erhob am 19. Februar 2026 Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht gegen den Entscheid der Strafrekurskammer des Kantons Neuenburg vom 15. Januar 2026, die seinen Einspruch gegen die Strafverfuegungsanordnung des Polizeigerichts der Montagnes und des Val-de-Ruz vom 13. November 2025 als unzulässig abgewiesen und in Rechtskraft gesetzt hatte. Ihm wurde eine Kostenvorauszahlung von 800 Franken auferlegt und zwei Fristen gesetzt. Er zahlte trotz Mahnung nicht.

Erwägungen

Nach Art. 62 LTF ist die Vorleistung der Kosten Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels. Der Beschwerdeführer hat die angeforderte Kostenvorauszahlung trotz zweimaliger Fristsetzung und ordnungsgemässer Zustellung nicht geleistet und keine unentgeltliche Rechtspflege beantragt. Mangels Zahlung ist der Rekurs offensichtlich unzulässig und wird gestützt auf Art. 108 Abs. 1 lit. a LTF im vereinfachten Verfahren abgewiesen.

Entscheid

Der Rekurs ist unzulässig.

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