7B_283/2026 Nichtanhandnahme, 7B_318/2026 Ausstand, 7B_338/2026, 7B_387/2026, 7B_394/2026 Nichtanhandnahme, Ausstand
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht fünf Beschwerden gegen Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern, die verschiedene Beschwerden gegen Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügungen der bernischen Staatsanwaltschaften sowie gegen Ausstandsentscheide betrafen. Die zugrunde liegenden Strafanzeigen richteten sich teils gegen Organe oder Mitarbeitende des Kantons Bern in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit. Das Bundesgericht vereinigte die fünf Verfahren zu einem einzigen Entscheid.
Erwägungen
Soweit sich die Beschwerden gegen die Nichtanhandnahme oder Einstellung von Strafverfahren gegen kantonale Amtsträger richteten, fehlte dem Beschwerdeführer die Legitimation zur Beschwerde in Strafsachen nach Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG, weil ihm insoweit kein zivilrechtlicher Anspruch zustand. Soweit in einem Verfahren theoretisch ein Zivilanspruch denkbar gewesen wäre, fehlte eine hinreichende Begründung zur Beschwerdelegitimation. Bezüglich der Ausstandsentscheide setzte sich der Beschwerdeführer nicht rechtsgenüglich mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander, sondern beschränkte sich auf unzulässige appellatorische Kritik, insbesondere mit der Behauptung, er habe gar keine Ausstandsgesuche gestellt.
Entscheid
Auf sämtliche Beschwerden wurde nicht eingetreten. Die fünf bundesgerichtlichen Verfahren wurden vereinigt und mit einem einzigen Nichteintretensentscheid erledigt.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen