Bundesgerichtsentscheid

7B_322/2026 : Ordonnance de non-entrée en matière; 7B_329/2026 : Récusation

7B_322/2026Entscheid vom 21.05.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.A.________ erstattete nach mehreren Konflikten mit dem Personal des Spitals D.________ Strafanzeigen gegen einen Arzt und eine Pflegefachperson, teils auch als Vertreterin ihres minderjährigen Sohnes. Der zuständige Staatsanwalt trat mit Verfügung vom 10. November 2025 auf diese Anzeigen nicht ein. Parallel verlangten A.A.________ und B.A.________ den Ausstand dieses Staatsanwalts wegen angeblicher Befangenheit.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Beschwerdeführerin hinsichtlich der Nichtanhandnahme ihre Beschwerdelegitimation nach Art. 81 BGG nicht hinreichend begründet habe, weil sie mögliche Zivilansprüche weder konkret darlegte noch bezifferte. Soweit sie formelle Rechtsverletzungen nach Art. 29 Abs. 2 und 30 BV rügte, genügten ihre Vorbringen den qualifizierten Begründungsanforderungen ebenfalls nicht. Zur Ausstandsfrage erwog das Gericht, dass nach Art. 59 Abs. 3 StPO ein Staatsanwalt trotz hängigem Ausstandsgesuch grundsätzlich weiter amtieren darf und dass mehrere für die Anzeigesteller ungünstige, zudem bestätigte Nichtanhandnahmeverfügungen für sich allein keinen objektiven Anschein von Befangenheit begründen. Auch die weiteren Rügen, namentlich zur Verfahrensvereinigung und zu den kantonalen Richtern, seien entweder ungenügend begründet oder ausserhalb des Streitgegenstands.

Entscheid

Die Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Die Beschwerde gegen die Verweigerung des Ausstands des Staatsanwalts wurde als unzulässig verworfen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen

Verwandte Entscheide