Bundesgerichtsentscheid

Détention pour des motifs de sûreté; refus de mise en liberté

7B_328/2026Entscheid vom 29.04.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A. wurde im Oktober 2025 zu 5,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und verblieb in Sicherheitshaft wegen eines konkreten Flucht- und Rückfallrisikos. Er hatte in der Voruntersuchung wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstoßen und beantragte im Februar 2026 seine Freilassung unter Auflagen wie elektronischer Fussfessel und Meldepflicht. Die Genfer Berufungsinstanz lehnte den Entlassungsantrag ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellte fest, dass das konkrete und wahrscheinliche Fluchtrisiko aufgrund früherer Untertauchensfälle und des Umstands, dass seine Kinder in Frankreich leben, weiterhin besteht. Die beantragten Auflagen, insbesondere eine elektronische Fussfessel, vermögen das Fluchtrisiko nicht zu verhindern, sondern allenfalls dessen Feststellung im Nachhinein. Angesichts der verhältnismässigen Haftdauer und fehlender milderer Ersatzmassnahmen erachtete es den Haftfortbestand als verhältnismässig.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

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