Bundesgerichtsentscheid

Sicherheitsleistung; Nichteintreten

7B_335/2026Entscheid vom 28.04.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft verpflichtete die Beschwerdeführerin zur Leistung einer Prozesskaution und drohte andernfalls mit dem Rückzug des Strafantrags. Die Beschwerdeführerin reichte verspätet Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich ein, welches mangels Einhaltung der Frist und fehlendem glaubhaft gemachtem Verschulden nicht auf die Beschwerde eintrat. Gegen diesen Entscheid gelangt sie an das Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hält fest, dass die Beschwerde die formellen Begründungsanforderungen nach Art. 42 BGG nicht erfüllt, da sie die Erwägungen der Vorinstanz nicht substanziiert angreift. Reine appellatorische Kritik und Hinweise auf finanzielle sowie gesundheitliche Probleme genügen nicht, um eine Bundesrechtsverletzung aufzuzeigen. Mangels genügender Begründung ist im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde einzutreten.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

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