Bundesgerichtsentscheid

Exécution de la mesure; médication sous contrainte

7B_360/2026Entscheid vom 30.04.2026Straf- und MassnahmenvollzugOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________, verurteilt wegen versuchten Mordes und diverser weiterer Straftaten, befindet sich seit April 2023 in einer therapeutischen Massnahme mit stationärer Unterbringung. Das SRSP ordnete im Dezember 2025 eine zwangsweise Medikation mit Paliperidon an. Die Genfer Rekurskammer wies dessen Beschwerde am 17. März 2026 ab.

Erwägungen

Die Zwangsmedikation beruht auf Art. 59 StGB und dem kantonalen REPM/GE, die formell zulässig sind. Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens und der klinischen Entwicklung ist ohne Behandlung ein hohes Rückfall- und Aggressionsrisiko gegeben, das durch die verordnete antipsychotische Medikation wirksam gemindert wird. Eine weniger einschneidende Massnahme vermag diesen Zweck nicht zu erfüllen, weshalb das Verhältnismässigkeitsgebot gewahrt ist.

Entscheid

Der Rekurs wird abgewiesen.

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