Bundesgerichtsentscheid

Incendie intentionnel; expulsion

7B_379/2023Entscheid vom 20.04.2026StraftatenOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer A. setzte in einer Sicherheitszelle mehrfach Teile einer Schaumstoffmatratze in Brand, wobei das Feuer außer Kontrolle geriet, rund 19000 Franken Sachschaden verursachte und die Gesundheit von ihm und des Aufsichtspersonals gefährdete. Er wurde in erster wie zweiter Instanz wegen vorsätzlicher Brandstiftung verurteilt und zu einer zwanzigjährigen Ausweisung verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob er Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Nach Art. 221 StGB setzt Brandstiftung voraus, dass das Feuer für den Täter nicht mehr beherrschbar ist und der Vorsatz sowohl auf die Entstehung des Brandes als auch auf den Schaden oder die Gefährdung gerichtet ist. Das Bundesgericht hält fest, dass die Annahme eines dolus eventualis in den besonderen Umständen willentliches Inkaufnehmen massiver Selbstgefährdung voraussetzt, was die Vorinstanz verneint und damit bundesrechtswidrig handelt. Die Sache wird zur Neubeurteilung gegeben, wobei gegebenenfalls auf fahrlässige Brandstiftung (Art. 222 StGB) zurückzukommen ist.

Entscheid

Der Beschwerde wird stattgegeben: A. wird vom Vorwurf der vorsätzlichen Brandstiftung freigesprochen und die Sache an die Vorinstanz zur Neuprüfung, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Brandstiftung, zurückgewiesen.

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