Verlängerung Untersuchungshaft
Zusammenfassung
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wird im Kanton Bern wegen Betrugs und betrügerischem Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage angeklagt. Nach zwei dreimonatigen Verlängerungen seiner Untersuchungshaft wies das Obergericht des Kantons Bern seine Beschwerde dagegen ab. Er richtet sich mit Beschwerde ans Bundesgericht und beantragt seine unverzügliche Haftentlassung.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte die Bejahung der Fluchtgefahr, indem es die fehlenden engen Bindungen des Beschwerdeführers an die Schweiz sowie seine familiären und wirtschaftlichen Beziehungen nach Deutschland berücksichtigte. Es gewichtet auch sein verzögertes Stellen trotz internationalem Haftbefehl und die Möglichkeit einer Flucht im Schengenraum gegen milde Ersatzmassnahmen. Die Fortdauer der Untersuchungshaft erweist sich damit als verhältnismässig.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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