Sistierung; Nichteintreten
Zusammenfassung
Sachverhalt
A.A.________ erhob Beschwerde in Strafsachen gegen einen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern, mit dem die Sistierung mehrerer kantonaler Strafverfahren geschuetzt worden war. Streitgegenstand vor Bundesgericht war damit die Anfechtung eines kantonal letztinstanzlichen Zwischenentscheids ueber die Verfahrenssistierung.
Erwägungen
Das Bundesgericht hielt fest, dass es sich bei der bestaetigten Sistierung um einen Zwischenentscheid handelt, der nach Art. 93 Abs. 1 BGG nur anfechtbar ist, wenn namentlich ein nicht wieder gutzumachender rechtlicher Nachteil dargetan wird. Der Beschwerdefuehrer setzte sich jedoch nicht hinreichend mit der Begruendung der Vorinstanz auseinander, sondern beschraenkte sich auf appellatorische Ausfuehrungen und abstrakte Hinweise auf angeblich verletzte Normen. Zudem legte er nicht dar, inwiefern ihm durch den Zwischenentscheid ein nicht wieder gutzumachender Nachteil drohen sollte. Damit fehlten sowohl die Voraussetzungen fuer die Anfechtbarkeit des Zwischenentscheids als auch eine taugliche Begruendung der Beschwerde.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten. Der angefochtene Beschluss ueber die Sistierung der kantonalen Strafverfahren blieb damit bestehen.
Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.
Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →
Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen