Bundesgerichtsentscheid

Conditions de détention illicites; irrecevabilité du recours en matière pénale (motivation insuffisante)

7B_436/2026Entscheid vom 26.05.2026Straf- und MassnahmenvollzugOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ focht vor Bundesgericht einen Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts an, mit dem seine kantonale Beschwerde gegen eine Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts als unzulässig erklärt worden war. Streitgegenstand waren behauptet rechtswidrige Haftbedingungen und die Frage, ob seine Eingabe hinreichend begründet und rechtzeitig war.

Erwägungen

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass eine Beschwerde nach Art. 42 BGG die angefochtenen Erwägungen gezielt beanstanden muss; bei doppelter Begründung ist jede selbständig tragende Begründung anzufechten. Die Vorinstanz hatte die kantonale Beschwerde einerseits wegen ungenügender Begründung als unzulässig erachtet, weil A.________ die vom Zwangsmassnahmengericht verneinte Zuständigkeit nicht bestritten hatte, und anderseits festgehalten, die geltend gemachten Ansprüche wären ohnehin nach Art. 7 LRECA/VD verjährt. Vor Bundesgericht äusserte sich A.________ zwar erneut zu den Haftbedingungen und zur Verjährung, setzte sich aber nicht mit dem ersten selbständig tragenden Nichteintretensgrund auseinander. Damit fehlte eine genügende, auf den Streitpunkt bezogene Begründung.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde in Strafsachen nicht ein. Es bestätigte damit das vorinstanzliche Nichteintreten.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straf- und Massnahmenvollzug ansehen

Verwandte Entscheide