Bundesgerichtsentscheid

Einstellung; Nichteintreten

7B_443/2026Entscheid vom 29.04.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdefuehrer A.A. focht die Einstellungsverfuegung der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 18. September 2025 an. Das Obergericht des Kantons Aargau wies seinen Beschwerde am 24. Februar 2026 ab. Am 7. April 2026 reichte er eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht stellt fest, dass die Eingabe keine genügende Begründung enthält und insbesondere keine zivilrechtliche Anspruchslegitimation im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG aufzeigt. Formelle Rügen wurden nicht erhoben. Mangels hinreichender Begründung ist nicht einzutreten.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

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