Bundesgerichtsentscheid

Untersuchungshaft

7B_449/2026Entscheid vom 30.04.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Freiburg führt gegen A. ein Verfahren wegen gewerbsmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung und Raub nach einem Einbruch in einen Geldtransporter vom 8. Mai 2025. A. befindet sich seit Dezember 2025 in Untersuchungshaft; sein Antrag auf Haftentlassung wurde am 2. Februar 2026 abgewiesen und am 3. März 2026 vom Kantonsgericht Freiburg bestätigt. A. rekursiert ans Bundesgericht gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft und die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege.

Erwägungen

Das Bundesgericht erachtet die Beguendungsanforderungen für das Nichteintreten auf die Rügen zum dringenden Tatverdacht als nicht erfüllt, weil A. die vorinstanzlichen Erwägungen nicht konkret angreift. Die konkrete Verdunkelungsgefahr rechtfertigt die Fortdauer der Untersuchungshaft angesichts des frühen Verfahrensstadiums, der ungenutzten Beweismittel und des Einflussrisikos auf Mitbeschuldigte. Weitere Einwände zu Flucht- und Ausfuehrungsgefahr, Verhaeltnismässigkeit und rechtlichem Gehoer erweisen sich als unbegruendet.

Entscheid

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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