Bundesgerichtsentscheid

Anordnung Untersuchungshaft

7B_458/2026Entscheid vom 01.05.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland fuehrt eine Untersuchung gegen A wegen Gewalt und Drohung gegen Behoerden. Am 2. Maerz 2026 ordnete das Zwangsmassnahmengericht Uster Untersuchungshaft wegen Flucht- und Ausfuehrungsgefahr an. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies das Obergericht Zuerich am 25. Maerz 2026 ab, worauf A am 13. April 2026 beim Bundesgericht Beschwerde erhob.

Erwägungen

Das Bundesgericht pruefte die Beschwerde auf Zulaessigkeit nach Art. 42 BGG. Der Beschwerdefuehrer kritisiert die Annahme der Fluchtgefahr unzureichend und setzt sich nicht sachgerecht mit der vorinstanzlichen Begruendung auseinander. Mangels genuegender Ruegen wird nicht auf die Beschwerde eingetreten.

Entscheid

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

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