Bundesgerichtsentscheid

Beschlagnahme; Nichteintreten

7B_508/2026Entscheid vom 28.04.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die vorsorgliche Beschlagnahme von Bankkonten im Strafverfahren vor der Staatsanwaltschaft Zürich, die auf Verdacht der Geldwäscherei beruht. Er erhob Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte deren aufschiebende Wirkung. Das kantonale Gericht wies sein Gesuch um aufschiebende Wirkung sowie das Beschwerdebegehren ab.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit nach Art. 75 BGG und erwägt, dass eine Beschwerde in Strafsachen gegen eine vorsorgliche Beschlagnahmeanordnung dem ordentlichen Rechtsmittelweg dient. Es stellt fest, dass die Beschwerde nicht fristgerecht eingereicht wurde und damit die formellen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine aufschiebende Wirkung kommt von Gesetzes wegen nicht in Betracht und kann nicht separat angeordnet werden.

Entscheid

Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein.

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