Bundesgerichtsentscheid

Verlängerung der Untersuchungshaft

7B_537/2026Entscheid vom 22.05.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Bundesanwaltschaft führt gegen A.________ und weitere Personen eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts, im Dezember 2024 in der Schweiz eine Bankomatensprengung vorbereitet und dafür unter anderem Sprengstoff eingeführt sowie Sprengladungen hergestellt zu haben. Nachdem die Untersuchungshaft mehrfach verlängert worden war, bestätigte die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts am 20. April 2026 die erneute Haftverlängerung. A.________ verlangte vor Bundesgericht seine sofortige Entlassung und bestritt insbesondere den dringenden Tatverdacht sowie die Verhältnismässigkeit der Haftdauer.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, bei der Haftprüfung sei nicht eine abschliessende Beweiswürdigung vorzunehmen; es genüge, wenn aufgrund der bisherigen Untersuchung konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat und eine Beteiligung der beschuldigten Person bestünden. Es schützte die vorinstanzliche Annahme, dass die in der Unterkunft in U.________ gefundenen Spreng- und Brandvorrichtungen sowie die sichergestellten Materialien den dringenden Verdacht begründeten, dass dort Sprengstoff hergestellt worden sei. Ebenfalls bundesrechtskonform sei der Schluss, der Beschwerdeführer habe im Rahmen eines arbeitsteilig organisierten Täternetzwerks als Sprengunterstützer und Logistiker einen mittäterschaftlichen, ausreichend wesentlichen Tatbeitrag zur Herstellung von Sprengstoffen nach Art. 226 Abs. 1 StGB geleistet. Angesichts dieses schwereren Delikts erachtete das Gericht die auf insgesamt 18 Monate verlängerte Untersuchungshaft noch als verhältnismässig, wies aber darauf hin, dass dies in künftigen Haftverfahren anhand der konkret zu erwartenden Freiheitsstrafe erneut zu prüfen sein werde.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die Verlängerung der Untersuchungshaft blieb bestehen.

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