Untersuchungshaft
Zusammenfassung
Sachverhalt
Gegen A.________ läuft im Kanton Schaffhausen eine Strafuntersuchung namentlich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung im Zusammenhang mit einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Messer am 12. Oktober 2025. Nachdem ein erneutes Haftentlassungsgesuch abgewiesen und die Untersuchungshaft bis zum 5. Juni 2026 verlängert worden war, bestätigte das Obergericht diesen Entscheid. Vor Bundesgericht verlangte der Beschwerdeführer seine sofortige Entlassung aus der Untersuchungshaft.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte den dringenden Tatverdacht nach Art. 221 Abs. 1 StPO, insbesondere gestützt auf die Aussagen des Privatklägers und ein rechtsmedizinisches Gutachten, wonach die Schnittverletzungen am Hals und an der Hand mit einer Auseinandersetzung unter Einsatz eines Messers vereinbar seien. Die Einwände des Beschwerdeführers zur Herkunft des Messers, zu angeblichen Widersprüchen in den Aussagen und zu einer behaupteten Notwehrlage blieben appellatorisch und zeigten weder Willkür in der Sachverhaltswürdigung noch eine Gehörsverletzung auf. Zudem bejahte das Bundesgericht Fluchtgefahr, weil der Beschwerdeführer nur schwache Bindungen zur Schweiz, mehrere enge familiäre Beziehungen ins Ausland sowie angesichts der drohenden empfindlichen Freiheitsstrafe und möglichen Landesverweisung einen erheblichen Fluchtanreiz habe. Ersatzmassnahmen erschienen nicht geeignet, und eine Überhaft lag noch nicht vor.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen. Die Untersuchungshaft bleibt bestehen.
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