Bundesgerichtsentscheid

Ordonnance de classement (retrait de recours)

7B_592/2026Entscheid vom 15.06.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ und B.________ erhoben beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Chambre pénale de recours des Kantons Genf vom 30. März 2026 betreffend eine Einstellungsverfügung. Mit Eingabe vom 10. Juni 2026 erklärten sie den Rückzug ihrer Beschwerde.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass der Rückzug der Beschwerde ausdrücklich erklärt wurde und deshalb davon Vormerk zu nehmen ist. Gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BGG ist das Verfahren in einem solchen Fall als gegenstandslos geworden abzuschreiben. Eine materielle Prüfung der angefochtenen Einstellungsverfügung oder des kantonalen Entscheids fand deshalb nicht statt.

Entscheid

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren zufolge Rückzugs der Beschwerde als erledigt ab. Über die Sache selbst erging kein materieller Entscheid.

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