Bundesgerichtsentscheid

Ausstand

7B_603/2026Entscheid vom 30.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führt gegen A.________ und C.________ eine Strafuntersuchung wegen Betrugs im Zusammenhang mit mutmasslich zu Unrecht bezogenen Leistungen der Invalidenversicherung. Die beauftragte psychiatrische Gutachterin empfahl nach erster Akteneinsicht getrennte Begutachtungen sowie eine Erweiterung des Fragenkatalogs um Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und Therapiebedürftigkeit. A.________ verlangte deshalb den Ausstand der Gutachterin; nachdem das Obergericht das Gesuch abgewiesen hatte, gelangte sie ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht verneinte zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil der obergerichtliche Entscheid insgesamt erkennen lasse, dass die geltend gemachten Umstände auch in ihrer Gesamtschau geprüft worden seien. In der Sache hielt es fest, für den Ausstand einer sachverständigen Person nach Art. 183 Abs. 3 i.V.m. Art. 56 lit. f StPO genüge zwar bereits der objektive Anschein der Befangenheit, doch müsse dieser sachlich begründet sein. Die Empfehlung getrennter Begutachtungen stelle keine unzulässige Einmischung in die Aufgaben der Staatsanwaltschaft dar, sondern einen fachlichen Hinweis auf methodische Risiken; auch mögliche Synergien zwischen separaten Gutachten änderten daran nichts. Ebenso lasse die Anregung, Fragen zu Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr und Therapiebedürftigkeit aufzunehmen, keine Vorfestlegung auf eine strafbare Handlung erkennen, da solche Abklärungen im Untersuchungsverfahren typischerweise auf einer Arbeitshypothese beruhen und die Gutachterin zudem weitere Akten verlangte.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen. Das Bundesgericht bestätigte damit die Abweisung des Ausstandsgesuchs gegen die Gutachterin.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Strafprozess ansehen

Verwandte Entscheide