Bundesgerichtsentscheid

Détention provisoire

7B_735/2026Entscheid vom 30.06.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Gegen A.________ wurde im Kanton Jura wegen mehrfacher Vermögensdelikte, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung ermittelt; ihm wurde vorgeworfen, zwischen März und Mai 2026 in Gebäude eingebrochen sowie Fahrzeuge und Gegenstände entwendet zu haben. Die Zwangsmassnahmengerichtin ordnete am 8. Mai 2026 Untersuchungshaft für einen Monat an, was die kantonale Beschwerdeinstanz bestätigte. Vor Bundesgericht verlangte A.________ seine Freilassung unter Ersatzmassnahmen; nachträglich wurde er am 9. Juni 2026 mit solchen Massnahmen entlassen und beantragte zusätzlich die Feststellung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Haft.

Erwägungen

Das Bundesgericht hielt fest, dass das aktuelle praktische Interesse an der ursprünglichen Haftentlassung nach der Freilassung grundsätzlich entfallen sei, liess die Frage der Zulässigkeit der nachträglichen Feststellungsbegehren aber offen. Materiell war unbestritten, dass ein dringender Tatverdacht im Sinn von Art. 221 Abs. 1 StPO bestand; streitig war nur die Wiederholungsgefahr und die Eignung von Ersatzmassnahmen. Angesichts von neun Vorstrafen, darunter einer jüngeren Verurteilung wegen gewerbsmässiger Vermögensdelikte, der Häufung neuer gleichartiger Taten kurz nach der Haftentlassung und trotz bereits bestehender Ersatzmassnahmen sowie der Suchtproblematik bejahte es eine konkrete und ungünstige Rückfallprognose. Unter diesen Umständen durfte die Vorinstanz annehmen, dass die damals beantragten Ersatzmassnahmen nicht ausreichten und die auf einen Monat begrenzte Untersuchungshaft verhältnismässig war.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Das Bundesgericht bestätigte damit die Rechtmässigkeit der angeordneten Untersuchungshaft für die damalige Dauer von einem Monat.

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