Bundesgerichtsentscheid

7B_743/2026 Verlängerung der Untersuchungshaft; Nichteintreten, 7B_744/2026 Nichtanhandnahme; Nichteintreten,

7B_743/2026Entscheid vom 06.07.2026StrafprozessOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ erhob beim Bundesgericht zwei Beschwerden in Strafsachen gegen zwei Urteile des Kantonsgerichts Freiburg: eines zur Verlängerung der Untersuchungshaft und eines zur Nichtanhandnahme. Beide Eingaben gingen am 8. Juni 2026 beim Bundesgericht ein und wurden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam behandelt.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte zunächst die Zulässigkeit der Beschwerden und hielt fest, dass die 30-tägige Beschwerdefrist nach Zustellung der kantonalen Urteile am 1. Mai 2026 am 1. Juni 2026 ablief, weshalb die Rechtzeitigkeit der Eingaben fraglich erschien. Es liess diese Frage jedoch offen, weil auf die Beschwerden ohnehin nicht eingetreten werden konnte. Der Beschwerdeführer setzte sich nicht hinreichend mit den Erwägungen der Vorinstanzen auseinander und zeigte nicht auf, inwiefern diese Bundesrecht verletzt haben sollen. Seine Hinweise auf Fristen, einzelne Bestimmungen der StPO sowie auf Straftatbestände des StGB erschöpften sich in unzulässiger appellatorischer Kritik und genügten den Begründungsanforderungen von Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG nicht.

Entscheid

Die Verfahren 7B_743/2026 und 7B_744/2026 wurden vereinigt. Auf beide Beschwerden wurde im vereinfachten Verfahren nicht eingetreten.

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