Bundesgerichtsentscheid

Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern; Willkür

7B_746/2025Entscheid vom 16.06.2026StraftatenOriginalsprache: DE

Zusammenfassung

Sachverhalt

A.________ wurde wegen mehrerer Sexualdelikte zum Nachteil seiner damals 12- bis 15-jährigen Nachbarin B.________ sowie weiterer Delikte schuldig gesprochen; das Obergericht Zürich bestätigte die erstinstanzlichen Schuldsprüche und Folgen. Vor Bundesgericht verlangte er hinsichtlich der Sexualdelikte einen Freispruch, den Verzicht auf DNA-Massnahmen sowie die Verweisung der Zivilforderungen auf den Zivilweg. Streitpunkt war im Kern die Beweiswürdigung zu sechs zwischen 2011 und 2015 angeklagten Vorfällen und die Frage, ob zusätzliche Beweise, namentlich ein Glaubhaftigkeitsgutachten und vollständige Krankenakten, hätten erhoben werden müssen.

Erwägungen

Das Bundesgericht verneinte eine Verletzung des Anklagegrundsatzes, weil die sechs Vorfälle in der Anklageschrift trotz nur annähernder zeitlicher Eingrenzung hinreichend individualisiert und örtlich klar umschrieben waren; bei gehäuften Sexualdelikten genüge eine approximative Umschreibung, wenn die vorgeworfenen Handlungen klar erkennbar seien. Es schützte ferner die antizipierte Beweiswürdigung der Vorinstanz: Ein Glaubhaftigkeitsgutachten nach Art. 182 StPO sei nur bei besonderen Umständen erforderlich, die hier trotz psychischer Vorbelastungen, später Anzeigeerstattung und therapeutischer Aufarbeitung nicht dargetan seien; auch der Verzicht auf den Beizug vollständiger Krankenakten sei nicht willkürlich. Die Vorinstanz durfte die Aussagen der Privatklägerin als glaubhaft würdigen, zumal diese durch Chatnachrichten gestützt wurden und die Darstellung des Beschwerdeführers ihnen widersprach. Die weiteren Rügen erschöpften sich weitgehend in appellatorischer Kritik; eine willkürliche Beweiswürdigung oder eine Verletzung von "in dubio pro reo" lag nicht vor.

Entscheid

Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte. Damit blieben die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie die damit verbundenen Anordnungen und Zivilfolgen bestehen.

Diese Zusammenfassung wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell durch Qualitätskriterien abgesichert. Sie ersetzt keine Lektüre des Originalentscheids. Massgeblich ist ausschliesslich die amtliche Quelle.

Originalentscheid beim Schweizerischen Bundesgericht öffnen →

Alle Entscheide aus Straftaten ansehen

Verwandte Entscheide