Bundesgerichtsentscheid

Classement implicite contenu dans une ordonnance pénale

7B_78/2025Entscheid vom 02.06.2026StrafprozessOriginalsprache: FR

Zusammenfassung

Sachverhalt

Nach dem Konkurs der C.________ SA erstattete die Spezialverwaltung der Konkursmasse Strafanzeige gegen die beiden Co-Direktorinnen wegen konkurs- und buchhaltungsbezogener Delikte. Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie mit Strafbefehlen wegen Verletzung der Buchführungspflicht und Missachtung von Regeln des Schuldbetreibungs- und Konkursverfahrens, ohne zu den weiteren untersuchten Vorwürfen ausdrücklich einen Einstellungsentscheid zu fällen. Das Kantonsgericht hiess die Beschwerden der Konkursmasse gegen diese in den Strafbefehlen enthaltene implizite Einstellung teilweise gut und wies die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück, damit sie formelle Einstellungsverfügungen erlässt; dagegen gelangten die Beschwerdeführerinnen ans Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht qualifizierte den kantonalen Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid im Sinn von Art. 93 BGG. Ein solcher ist nur anfechtbar, wenn ein nicht wiedergutzumachender rechtlicher Nachteil droht oder wenn sofort ein Endentscheid herbeigeführt und damit ein weitläufiges und kostspieliges Beweisverfahren vermieden werden kann. Die Beschwerdeführerinnen beriefen sich zwar auf die aus ihrer Sicht fehlende Legitimation der Konkursmasse und auf die angeblich falsche kantonale Rechtsmittelwahl, doch begründet die blosse Verlängerung des Strafverfahrens keinen irreparablen rechtlichen Nachteil. Auch ein aussergewöhnlich langes oder kostspieliges weiteres Beweisverfahren war nicht hinreichend dargetan, zumal die Vorinstanz lediglich den Erlass formeller Einstellungsverfügungen angeordnet hatte und zusätzliche Untersuchungshandlungen bloss hypothetisch waren.

Entscheid

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Der Rückweisungsentscheid des Kantonsgerichts bleibt damit bestehen.

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