Bundesgerichtsentscheid

Levata dei sigilli

7B_787/2025Entscheid vom 10.04.2026StrafprozessOriginalsprache: IT

Zusammenfassung

Sachverhalt

Der Bundesanwalt führt ein Strafverfahren gegen A. wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und liess am 14. Mai 2025 einen Laptop, drei Mobiltelefone und drei SIM-Karten sicherstellen. A. beantragte die Siegelung der Datenträger, welche am 20. Mai 2025 erfolgte, nachdem zuvor von zwei Handys forensische Kopien angefertigt wurden. Mit Gesuch vom 26. Mai verlangte der Bundesanwalt vor dem GPC die Aufhebung der Siegelung für zwei Mobiltelefone, was der GPC mit Entscheid vom 10. Juli 2025 abwies.

Erwägungen

Das Bundesgericht hält fest, dass der Beschwerdeführer einbordentliche Beschwerde erheben kann und durch die Rückgabe der Geräte ein irreparabler Beweisverlust droht. Nach neuer Rechtsprechung (7B_550/2024) ist eine rasche, von unabhängigen Experten ausgeführte forensische Kopie vor Siegelung zulässig und begründet keinen schweren Verfahrensmangel. Der GPC hat die Voraussetzungen hierfür zu Unrecht verneint. Zudem hat der GPC zu klären, welche Experten die Kopien erstellt haben.

Entscheid

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an den GPC zurückgewiesen.

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